AGB

§ 1. Geltungsbereich

(1) Die Burmester Kinobetriebs-GmbH betreibt im Internet unter den Adressen http://betacinespace.pmkino.com/kino/shop/city178 und http://mobile.betacinespace.pmkino.com den Cinespace-Ticketshop, der auch über Verlinkungen auf der Website betacinespace.pmkino.com und mobil über die Cinespace-App erreichbar ist (im Folgenden „Ticketshop“). Über den Ticketshop kann der Ticketkauf für Vorstellungen in Kinos des Cinespace Multiplex Kinos online durchgeführt werden.

(2) Für den Kauf von Tickets über den Ticketshop gelten zwischen dem Kinobetreiber und dem Kunden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

(3) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass der Kinobetreiber diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des Vertragsschlusses auf die AGB des Kunden verwiesen wird und der Kinobetreiber seine Leistungen vorbehaltlos durchführt.

§ 2. VERTRAGSSCHLUSS, -PARTEIEN UND -ABWICKLUNG​

(1) Der Vertrag kommt mit der Burmester Kinobetriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Gunnar Burmester, Reifträger Weg 1. 14129 Berlin, (Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 18013, SEPA Gläubiger ID – DE41ZZZ00001634069 zustande.

(2) Die Darstellung des Ticketangebots im Cinespace-Ticketshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Das Ticketangebot ist unverbindlich und gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Vor Absenden der Bestellung erhält der Kunde unter „Alles richtig“ die Möglichkeit, sämtliche Angaben (etwa Name, Anschrift, Zahlungsart und bestellte Artikel) nochmals zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.

(3) Ein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsschluss gibt der Kunde ab, wenn er den Bestellprozess unter Einfügen der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und den Button „Kaufen“ geklickt hat.

(4) Durch Bestätigung des erfolgreichen Kaufes nach Abschluss des Kaufvorgangs (Bildschirmanzeige: „Vielen Dank für Ihren Onlinekauf“), erklärt der Kinobetreiber die Annahme des Angebots des Kunden. Ein Vertrag über den Kauf von Kinotickets kommt zwischen dem Kunden und dem Kinobetreiber mit Anzeige des erfolgreichen Kaufs zustande. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Kunde eine E-Mail mit seinen Bestelldaten und dem Abhol-Code zur Bestätigung, die der Kinobetreiber unverzüglich zu versenden hat. Mit Zugang dieser E-Mail erklärt der Kinobetreiber noch einmal hilfsweise die Annahme des Angebots des Kunden.

(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend und (etwa im Hinblick auf SPAM-Filter) hinreichend konfiguriert ist und über ausreichenden freien Speicherplatz verfügt.

(6) Pro Bestellung können jeweils nicht mehr als insgesamt acht Tickets erworben werden.

(7) Der Kunde erwirbt mit der Annahme seines Vertragsangebotes durch den Kinobetreiber die Berechtigung zum Besuch für die ausgewählte Vorstellung. Vor dem Zugang zum Kino ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, das über den Cinespace-Ticketshop gekaufte Kinoticket an der Ticketkasse abzuholen bzw. das Online-Ticket am Einlass direkt entwerten zu lassen. Ein postalischer Versand des Kinotickets erfolgt nicht.

(8) Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss elektronisch gespeichert und dem Kunden per E-Mail übersandt. Die AGB kann der Kunde vor und nach der Abgabe seiner Bestellung über einen Link im Ticketshop abrufen und speichern.

§ 3. Rechte und Pflichten des Kinobetreibers

(1) Bei schuldhaften und erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die im Kino aushängenden „Allgemeinen Bedingungen für Ihren Kinobesuch“ kann der Kunde unbeschadet weitergehender Ansprüche des Kinobetreibers des Kinos verwiesen werden. Eine Rückerstattung von Zahlungen, die der Kunde für diesen Kinobesuch getätigt hat, erfolgt nicht.

(2) Der Kinobetreiber behält sich nach Maßgabe der Regelung in § 6 (3) dieser AGB Änderungen des Kinosaals und geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten vor.

(3) Der Kinobetreiber ist insbesondere dann berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückabwicklung vorzunehmen, wenn

a) der Kunde beim Kauf falsche Angaben gemacht hat und hierdurch die Bezahlung der Tickets gefährdet ist,

b) ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden bestehen, weil der Kunde innerhalb der letzten sechs Monate bereits Tickets im Ticketshop gekauft und dann grundlos nicht bezahlt hat, sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet, im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat oder eine öffentlich zugängliche Auskunftei (etwa Schufa Holding AG) die Zahlungsfähigkeit ernsthaft in Frage stellt,

c) am Einlass durch Vorlage amtlicher Ausweise nicht nachgewiesen wird, dass der Ticketinhaber zur bei der Bestellung geltend gemachten Preisermäßigung berechtigt ist, und die geschuldete Nachzahlung nicht vor Vorstellungsbeginn erbracht wird, oder

d) am Einlass durch Vorlage amtlicher Ausweise nicht nachgewiesen wird, dass der Ticketinhaber bestehende FSK-Altersgrenzen erfüllt.

§ 4. Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Im Rahmen der Zutrittskontrolle oder bei Erwerb des Kinotickets an der Kartenkasse ist die zum Zahlungsmittel gehörige EC-Karte vorzulegen. Erst bei Vorlage erhält der Kunde die Erlaubnis zum Eintritt bzw. das Kinoticket. Vorstehende Regelung gilt nicht für Käufe per Kreditkarte oder unter Verwendung des Zahlungsportals PayPal.

(2) Im Fall des Erwerbs von ermäßigten Kinotickets ist an der Einlasskontrolle der die Ermäßigung begründende Nachweis zu erbringen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann kein Einlass gestattet werden. In diesem Fall können die Tickets zurückgegeben werden. Die Erstattung erfolgt per elektronischer Zahlung auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel (Überweisung oder PayPal-Konto). Der Kunde hat die Möglichkeit, die zuvor gekauften Tickets erneut zum Normaltarif zu erwerben, nachträgliche Erstattungen sind dann ausgeschlossen.

(3) Während des Aufenthalts im Kino ist dem Personal des Kinobetreibers auf Verlangen das gültige Ticket vorzuweisen. Schuldhafte Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen. Bei Leistungserschleichung wird ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von EUR 30,00 erhoben.

(4) Es besteht im Fall von Sach- oder Rechtsmängeln das kaufrechtliche Mängelhaftungsrecht gemäß §§ 434 ff. BGB.

§ 5. Preise und Bezahlung

(1) Der Preis je Kinoticket sowie der Gesamtpreis der Bestellung werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses im Ticketshop angezeigt. Alle angezeigten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Für den Erwerb von Tickets im Ticketshop wird eine Vorverkaufsgebühr in Höhe von € 0,50 je Kinoticket unabhängig von dessen Preis erhoben.

(3) Der Vergütungsanspruch des Kinobetreibers entsteht sofort mit Vertragsschluss und wird schnellstmöglich eingezogen. Auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Kinotickets durch den Kunden kommt es nicht an.

(4) Die Bezahlung ist nach Maßgabe der nachfolgenden Unterpunkte wahlweise mittels Kreditkarte oder über PayPal möglich.

Bezahlung mittels Kreditkarte: Der Kunde kann die Zahlung mittels Visa- oder Mastercard-Kreditkarte bewirken. Der Kinobetreiber beauftragt zur Durchführung und ordnungsgemäßen Abwicklung des Kreditkartenzahlungsverfahrens den Dienstleister SIX Payment Services (Germany) GmbH. Im Falle einer nicht berechtigten Rückbelastung der Kreditkartentransaktion trägt der Kunde die Kosten in Höhe von 9,90 € (Chargeback-Gebühr).

§ 6. Rückgabe und Widerruf, Vorstellungsausfall, Verschiebungen, Vorstellungsänderungen

(1) Der Kunde kann seine Willenserklärung im Hinblick auf den mit dem Kinobetreiber geschlossenen Vertrag über den Erwerb von Kinotickets nur widerrufen, wenn diese AGB dies ausdrücklich vorsehen. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung (§312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Tickets ist – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – mit der Bestätigung durch den Kinobetreiber für den Kunden bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung.

(2) Ein Anspruch auf Rückgabe besteht, wenn die gebuchte Vorführung nicht stattfindet, deutlich vor Vorstellungsende abgebrochen wird oder soweit der nachfolgende Absatz (3) dieses § 6 dies vorsieht.

(3) Der Kinobetreiber behält sich geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten und Änderungen des Kinosaals vor. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Eine Rückgabe des Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verschiebungen von mehr als 30 Minuten möglich.

(4) Soweit die Voraussetzungen einer Rückerstattung vorliegen, erfolgen Rückerstattungen nur vor Vorstellungsbeginn, es sei denn, der Grund besteht in einem Vorstellungsabbruch deutlich vor Vorstellungsende. Es liegt im Ermessen des Kinobetreibers, die Erstattung bar oder per elektronischer Zahlung abzuwickeln, ein Anspruch auf Barerstattung besteht nicht. Der Kinobetreiber ist berechtigt, soweit infolge Kartenzahlung möglich, die Identität von ursprünglichem Ticketerwerber und Rückgebendem anhand von amtlichen Ausweisdokumenten zu prüfen. Die Rückerstattung ist bei fehlendem Nachweis der Identität, den der Kunde durch amtliche Ausweispapiere oder andere geeignete Mittel zu erbringen berechtigt ist, aus Gründen der Missbrauchsprävention ausgeschlossen.

§ 7. Allgemeine Rechte und Pflichten im Kino

(1) Personen unter drei Jahren ist der Zutritt zu Kinovorstellungen nicht gestattet. Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet. Eltern und Begleitpersonen haben hierauf für die von ihnen beaufsichtigten Kinder Acht zu geben. Das Cinespace verantwortet nicht die Beaufsichtigung spielender Kinder.

(2) Kinder und Jugendliche erhalten nur Zutritt zu Filmvorführungen, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Es ist nicht erlaubt, Kinder in Filme mit einer ungeeigneten FSK-Freigabe mitzunehmen. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme können im Foyer eingesehen werden. Bestehen Zweifel über das Alter, ist Cinespace verpflichtet und berechtigt, das Alter zu überprüfen. Bei fehlender Legitimation ist der Zutritt ausgeschlossen.

(3) Unsere Theaterleitung und unsere Mitarbeiter üben das Hausrecht aus. Im Interesse der Sicherheit sind Sie verpflichtet, bei Gefahr den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten. Fluchtwege sind frei zu halten.

(4) Offensichtlich stark alkoholisierte oder anderweitig berauschte Besucher sind nicht berechtigt, das Cinespace zu betreten oder sich darin aufzuhalten. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.

(5) Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf dem Ticket aufgeführten Vorstellung(en).

(6) Kommerzielle, künstlerische oder sportliche Aktivitäten sind im und am Kino nur nach Zustimmung von Cinespace gestattet. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und sonstigen Spiel- und Sportgeräten ist im Gebäude untersagt. Ab Vorstellungsbeginn sind Mobiltelefone auszuschalten. Störungen sind ebenso zu unterlassen wie die Belästigung oder Diskriminierung anderer Gäste oder des Personals.

(7) Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Gesetze oder diese Besuchsbedingungen können mit einem Verweis aus dem Cinespace ohne Erstattung des Eintrittspreises und mit Hausverbot geahndet werden.

(8) Cinespace kann den Zutritt insbesondere dann verweigern, wenn der Aufdruck auf den Karten manipuliert oder beschädigt wurde, soweit dies nicht von Cinespace zu vertreten ist.

(9) Das Rauchen und der Genuss von E-Zigaretten ist im gesamten Kinogebäude nicht gestattet.

(10) Die Schließfächer im Kino sind nach dem Besuch umgehend zu leeren und können andernfalls von Cinespace ausgeräumt werden. Cinespace trifft keine Aufbewahrungspflicht für nicht wieder mitgenommene Gegenstände. Geld, Schmuck, Uhren, Schlüssel, Mobiltelefone oder vergleichbare Gegenstände dürfen nicht in die Schließfächer eingeschlossen werden.

(11) Taschen, Koffer, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse dürfen nicht mit in das Kino genommen werden und können gegebenenfalls in die dafür vorgesehenen Schließfächer eingeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt für Handtaschen und kleine Umhänge- oder Handgelenktaschen.

(12) Die Mitnahme von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

(13) Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist nicht gestattet.

(14) Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet.

§ 8. Verbot von Ton- und Bildaufnahmen, Vertragsstrafe

(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen der Filmvorführungen oder der Kinoräumlichkeiten zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

(2) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot im Hinblick auf Filmvorführungen kann Cinespace die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu EUR 1.000,00 verlangen, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Cinespace bleiben hiervon unberührt, die Vertragsstrafe wird jedoch angerechnet.

§ 9. Haftungsbeschränkung im Kino

(1) Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kinobesuch sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit der Kinobetreiber oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

(2) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 10. Datenschutz

Alle vom Kunden im Cinespace-Ticketshop angegebenen Daten werden von dem Kinobetreiber gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

§ 11. Aufrechnungsbeschränkung, Schlussbestimmungen

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(2) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Andere Sprachen stehen für den Vertragsschluss nicht zur Verfügung.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder ist der Kunde Kaufmann, ist – unbeschadet besonderer Zuständigkeiten für Verbraucher – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin.